Stimmen zur Säkularen Flüchtlingshilfe

„Seine Religion frei ausüben zu dürfen ist in der Bundesrepublik Deutschland ein fundamentales Menschenrecht. Gleichzeitig darf niemand vom Staat oder Dritten dazu gezwungen werden, einer bestimmten Religionsgemeinschaft beizutreten oder ein Glaubensbekenntnis abzulegen. Der Glaube ist etwas sehr persönliches und individuelles und darf nicht oktroyiert werden. Durch praktische aber auch politische Arbeit hilft die Säkulare Flüchtlingshilfe denjenigen Menschen, die sich gegen ihre Religion entschieden haben und außerhalb ihrer Herkunftsländer noch immer Vorurteilen und Verfolgung ausgesetzt sind.“
Staatssekretärin für Integration Serap Güler
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

„Das Recht auf Religions-und Weltanschauungsfreiheit eines jeden Menschen muss in all seiner Vielfalt geachtet werden. Hierzu gehört auch die Freiheit, keine Religion auszuüben. Dies ist ein zentraler Bestandteil der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es ist mir wichtig, dass Menschen, die in ihrer Heimat aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugungen verfolgt wurden und in Deutschland Aufnahme finden, ihre Religion und Weltanschauung bei uns frei und in Frieden praktizieren können. Flüchtlinge, die in ihren Heimatländern häufig unter kollektiven Erscheinungsformen religiösen Hasses gelitten haben, sollen im Klima einer offenen und ehrlichen Diskussionskultur in einer weltoffenen Gesellschaft in den Genuss dieser vom Grundgesetz verbrieften Freiheiten kommen.“